Beim "Herausnehmbarem Zahnersatz" handelt es sich bei den Sanierungsmöglichkeiten der Zähne immer um eine Zahnprothese,
unterschieden wird aber zwischen Teilprothesen und Totalprothesen.
Er wird von seiner Funktion her ungünstiger beurteilt gegenüber festsitzendem Zahnersatz.
Sind ausgedehnte Zahnlücken und wenig Kieferknochen vorhanden oder fehlen Zahnpfeiler für die Verankerung im hinteren Seitenzahnbereich, bleibt teilweise nur die Möglichkeit, die Versorgung mit herausnehmbarem Zahnersatz herzustellen, sofern keine Zahnimplantate als Zahnersatz erwünscht sind.
Eine gute Haftung der Totalprothese wird durch mehrere Faktoren erzielt, so ist ein dünner Speichelfilm zwischen Prothesenbasis und Kieferschleimhaut eine wichtige Haltefunktion. Der Halt der Zahnprothese entsteht auf ähnliche Weise wie bei 2 Glasplatten,
die mit Wasser benetzt aufeinander gelegt werden.